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Themen

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Immobilienerwerb. Sie wird vom Finanzamt erhoben, sobald der notarielle Kaufvertrag geschlossen ist.

Wann fällt sie an?

Sobald Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen, übermittelt der Notar die Daten an das Finanzamt. Sie erhalten innerhalb weniger Wochen einen Steuerbescheid — die Zahlung ist binnen eines Monats fällig.

Höhe nach Bundesland

Die Sätze variieren von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (u. a. NRW, Brandenburg, Saarland). Eine vollständige Übersicht finden Sie auf der Seite Bundesland-Vergleich.

Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis der Immobilie. Bewegliche Güter wie Einbauküche oder Markisen können separat ausgewiesen und so von der Steuer ausgenommen werden.

Befreiungen

  • Kauf zwischen Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie
  • Erbschaft oder Schenkung (eigene Steuern)
  • Kaufpreise unter 2.500 €

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung — Voraussetzung für die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.