Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?
Sobald Käufer und Verkäufer den Immobilienkaufvertrag notariell beurkunden lassen, übermittelt der Notar die Daten an das zuständige Finanzamt. Sie erhalten innerhalb von zwei bis acht Wochen einen Grunderwerbsteuerbescheid — die Zahlung ist binnen eines Monats fällig.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?
Die Sätze variieren von 3,5 % in Bayern über 5,0 % (Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) und 5,5 % (Sachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern) bis zu 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Berlin und Hessen liegen bei 6,0 %. Eine vollständige Übersicht aller 16 Bundesländer finden Sie auf der Seite Bundesland-Vergleich.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Hauskauf?
Nach § 13 GrEStG haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch. In der Praxis wird die Steuer im Kaufvertrag fast immer dem Käufer auferlegt. Der Steuerbescheid des Finanzamts geht daher direkt an die Käuferseite.
Bemessungsgrundlage — was wird besteuert?
Bemessungsgrundlage ist in der Regel der notariell vereinbarte Kaufpreis der Immobilie. Bewegliche Wirtschaftsgüter wie Einbauküche, Markisen, Sauna, Gartenhaus oder Photovoltaikanlage können separat ausgewiesen werden — sie zählen nicht zur Bemessungsgrundlage und sparen bares Geld.
Wie kann ich Grunderwerbsteuer sparen?
- Inventar (Küche, Möbel, Sauna) separat im Kaufvertrag ausweisen
- Bei Neubau: Grundstück und Haus zeitlich trennen (Bauerrichtungsvertrag)
- Innerhalb der Familie kaufen — Ehegatten und Verwandte in gerader Linie sind befreit
- Kaufpreis unter 2.500 € (z. B. Garagenplätze) ist steuerfrei
Befreiungen von der Grunderwerbsteuer
- Kauf zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
- Kauf zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel)
- Erbschaft oder Schenkung (es greift Erbschaft-/Schenkungssteuer)
- Kaufpreis unter 2.500 € (Bagatellgrenze nach § 3 GrEStG)
Unbedenklichkeitsbescheinigung — der Schlüssel zum Grundbuch
Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument trägt das Grundbuchamt Sie nicht als neuen Eigentümer ein — die Steuer ist also de facto Voraussetzung für den Eigentumsübergang.
Beispielrechnung für 350.000 € Kaufpreis
- Bayern (3,5 %): 12.250 €
- Sachsen (5,5 %): 19.250 €
- NRW / Brandenburg (6,5 %): 22.750 €
Berechnen Sie Ihren persönlichen Wert mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner für alle 16 Bundesländer.