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Themen

Maklerprovision & Bestellerprinzip

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatpersonen das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten.

Wie hoch ist die Provision?

Üblich sind 7,14 % inkl. 19 % MwSt., zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen — also je 3,57 %. Verhandelbar ist die Höhe immer.

Was sagt das Gesetz?

  • Mindestens 50 % der Provision trägt der Auftraggeber des Maklers.
  • Doppelprovisionen müssen schriftlich vereinbart werden.
  • Ohne wirksamen Maklervertrag besteht kein Provisionsanspruch.

So sparen Sie

  • Privat angebotene Immobilien suchen
  • Provision bei Vertragsabschluss verhandeln
  • Auf wirksamen Maklervertrag mit Verkäufer achten