Themen · Nebenkosten beim Hauskauf

Notarkosten & Grundbuchkosten beim Immobilienkauf

Notar- und Grundbuchkosten machen zusammen rund 2 % des Kaufpreises aus. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt — der Notar in München rechnet also genauso ab wie der Notar in Hamburg oder Berlin.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar beim Hauskauf?

  • Beurkundung des Immobilienkaufvertrags
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Einholung erforderlicher Genehmigungen (z. B. Vorkaufsrechte der Gemeinde)
  • Treuhänderische Abwicklung des Kaufpreises
  • Bestellung der Grundschuld für die finanzierende Bank
  • Veranlassung der endgültigen Eigentumsumschreibung

Wie hoch sind Notarkosten und Grundbuchkosten genau?

  • Beurkundung des Kaufvertrags: ca. 1,0 % des Kaufpreises
  • Vollzug & Betreuung: ca. 0,5 %
  • Grundbuchgebühr (Eigentumsumschreibung): ca. 0,5 %
  • Bei Finanzierung zusätzlich: Grundschuldbestellung ca. 0,8 % – 1,0 % der Darlehenssumme

Beispiel: Notarkosten für 350.000 € Immobilie

Notar: ca. 5.250 € · Grundbuch: ca. 1.750 € · Summe: ca. 7.000 € (entspricht 2,0 % des Kaufpreises). Bei einer Finanzierung von 280.000 € kommen rund 2.500 € für die Grundschuldbestellung hinzu.

Wer zahlt den Notar beim Immobilienkauf?

Nach gängiger Praxis trägt der Käufer sämtliche Notar- und Grundbuchkosten. Auch die Kosten der Grundschuldbestellung für die finanzierende Bank gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer zahlt nur dann Notarkosten, wenn auf seiner Seite Lasten gelöscht werden müssen (z. B. Altschulden, Wegerechte).

Sind Notargebühren verhandelbar?

Nein. Die Gebühren sind im GNotKG bundesweit einheitlich festgelegt. Sie können also nicht mit dem Notar verhandeln. Sparen lässt sich nur durch einen niedrigeren Beurkundungswert — etwa wenn Inventar separat ausgewiesen wird.

Notarkosten im Finanzierungsplan berücksichtigen

Da Banken in der Regel keine Nebenkosten finanzieren, sollten Sie die Notarkosten als Teil Ihres Eigenkapitals einplanen. Den exakten Betrag ermitteln Sie im Kaufnebenkosten-Rechner.