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Themen

Notar- und Grundbuchkosten

Notar- und Grundbuchkosten machen zusammen rund 2 % des Kaufpreises aus. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt.

Aufgaben des Notars

  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Einholung erforderlicher Genehmigungen
  • Treuhänderische Kaufpreisabwicklung
  • Veranlassung der Eigentumsumschreibung

Typische Aufteilung

  • Beurkundung Kaufvertrag: ~1,0 %
  • Vollzug & Betreuung: ~0,5 %
  • Grundbuchgebühr: ~0,5 %

Beispiel für 350.000 €

Notar: ca. 5.250 € · Grundbuch: ca. 1.750 € · Summe: ca. 7.000 €

Was beeinflusst die Kosten?

Zusätzliche Kosten entstehen bei Finanzierung (Grundschuldbestellung, ca. 0,8 % – 1,0 % der Darlehenssumme), Eigentumswohnungen (höherer Aufwand) oder Bauträgerverträgen.